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Klassenreise nach Berlin
Klassenfahrt am Brandenburger Tor © visitBerlin, Foto: Dirk Mathesius

Klassenfahrten nach Berlin: Zuschüsse und Fördermöglichkeiten

Mit unseren Tipps klappt die Finanzierung

Eine Klassenfahrt nach Berlin ist immer auch mit Kosten verbunden, die nicht jede Familie  ohne Weiteres stemmen kann. Hier helfen Bundesrat und Bundestag mit Zuschüssen. Als verantwortlicher Lehrer stellen Sie selbst die erforderlichen Anträge.

Zuschüsse für die Klassenfahrt nach Berlin erhalten

Berlin ist eine Stadt voller Geschichte und das Zentrum der deutschen Politik – der ideale Ort für eine spannende Klassenfahrt, die auch der Bildung dient. Damit dieses Vorhaben nicht an finanziellen Mitteln scheitert, gibt es von Bundesrat und Bundestag verschiedene Fördermöglichkeiten, die Sie für Ihre Klasse beantragen können.

Nützliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Schülergruppen

Aufenthalte von Schulklassen in Berlin fördert der deutsche Staat in Form von Fahrkostenzuschüssen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen gehören der Politik-Fokus der Klassenfahrt sowie der Besuch einer Informationsveranstaltung im Bundesrat und mindestens einer weiteren staatspolitischen Veranstaltung – die Teilnahme muss vor der Auszahlung nachgewiesen werden.

Die Antragsstellung erfolgt durch Sie als Gruppenverantwortlichen ausschließlich in elektronischer Form. Nutzen Sie hierfür die Eingabemaske auf der Internetseite des Bundesrates. Die mögliche Zeitspanne für Ihre Beantragung liegt für das Jahr 2019 zwischen dem 18. September und dem 1. Oktober 2018. Die Berechnung der zu bewilligenden Zuschüsse erfolgt über die Straßenkilometer, das Beförderungsmittel spielt dabei keine Rolle, da eine fiktive Pauschale als Berechnungsgrundlage dient. Von den errechneten Fahrkosten wird ein Eigenanteil von zehn Euro pro Teilnehmer abgezogen, ausgezahlt wird nur für tatsächlich anwesende Schüler.

Für Lehrer ist zudem wichtig, dass für je zehn mitfahrende Jugendliche auch für Sie als Begleitperson ein Zuschuss gezahlt wird. Die bewilligte Unterstützung wird erst ausgezahlt, wenn der tatsächlich aufgewendete Betrag der Fahrkosten durch eine Rechnung nachgewiesen wird. Eine Auszahlung kann dann grundsätzlich nur auf Schul- oder Klassenkonten erfolgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschüsse sind in Form von Fahrkostenzuschüssen des Bundesrates möglich bei einem klaren Politik-Fokus.
  • Ab zehn teilnehmenden Jugendlichen wird auch die Begleitperson bezuschusst.
  • Im Falle einer Nichtbewilligung des Antrages gibt es Alternativen über den Bundestag oder für Geringverdiener bzw. Empfänger von Hartz IV.

Alternative Fördermöglichkeit über einen Abgeordneten oder einkommensabhängige Zuschüsse

Sollte es beim Bundesrat nicht geklappt haben, können Sie dennoch Mittel für Ihr Klassenfahrtbudget erhalten. Möglich ist beispielsweise der Besuch Berlins auf Einladung eines Bundestagsabgeordneten. Diese verfügen über Kontingente, mit denen Sie die Fahrten von Gruppen wie Schulklassen fördern können. Suchen Sie hierfür auf der Internetseite des Deutschen Bundestages den Abgeordneten Ihres Wahlkreises heraus und bitten Sie ihn um eine Einladung. Auch das Wahlkreisbüro des Abgeordneten ist in einem solchen Fall ein kompetenter Ansprechpartner.

Mit einer Einladung können gleichzeitig ein Treffen und die Teilnahme an einer Plenarsitzung verbunden sein. Sollten auch hier die Kontingente bereits erschöpft sein, können zumindest Ihre Schüler aus einkommensschwachen Familien oder aus Bezugsfamilien von Hartz IV mit Fördergeldern rechnen. Diese werden bei mehrtägigen Klassenfahrten von der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune, kurz ARGE genannt, gezahlt. Hierfür muss von den Eltern lediglich ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.