Direkt zum Inhalt

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit der Berlin Tourismus & Kongress GmbH

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache 

Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache 

Die Berlin Tourismus & Kongress GmbH bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.visitberlin.de.

Im Bereich der oberen Navigation dieser Website sind unter „Barriere“ weitere Angebote in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zu finden und es besteht die Möglichkeit der Kontrastanpassung.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 15.03.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 10.07.2023 überprüft.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durch ein externes Gutachten erbracht.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei: 

Unverhältnismäßige Belastung 

Es gibt Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Grund hierfür ist insbesondere eine unverhältnismäßige Belastung gem. §4 Abs. 3 BIKTG Bln aufgrund der Komplexität und Größe der Website. An der Umsetzung und insbesondere der Verbesserung der Zugänglichkeiten wird stetig gearbeitet. Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung stets berücksichtigt. 

1.Teilbereich: Videos 

Aktuell fehlen bei einigen auf der Webseite eingebundenen Videos noch Untertitel und Transkription bzw. können diese nicht direkt auf der Website ein- und ausgeschaltet werden. Wenn das Video direkt auf youtube.com geöffnet und abspielt wird, können Untertitel und Transkription angezeigt werden. 

Eine vollständige Audiodeskription steht leider nicht zur Verfügung, jedoch wurden die für das Verständnis wichtigen bildreichen Informationen mit einer Textalternative versehen. Eine Überarbeitung der Audiodeskription für alle älteren Videos ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden.

2.Teilbereich: PDF-Dokumente 

Einige PDF-Dokumente sind derzeit teilweise nicht barrierefrei. Alle neuen PDF-Dokumente werden als barrierefreie Version erstellt, ältere Dokumente werden ersetzt oder gelöscht.

3.Teilbereich: Alternativtexte

Teaserbilder haben kein eigenes Alt-Attribut. Das verwendete CMS-System bietet keine Möglichkeit, den Teaser-Bildern ein eigenes Alt-Attribut zuzuweisen.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin. 

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (aufgrund des BIKTG Bln, §4 Absatz 4)

  1. PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  2. Inhalte von Dritten, die durch die Berlin Tourismus & Kongress GmbH weder finanziert noch entwickelt werden, noch deren Kontrolle unterliegen


Feedbackmechanismus/Barrieren melden 

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Sie können uns Ihr Feedback zur Barrierefreiheit über das E-Mail-Formular „Barriere melden“ mitteilen oder Sie schreiben eine E-Mail an redaktion@visitBerlin.de.

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 1 Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular:

Ihr Kontakt zu uns - Berlin.de

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit - Berlin.de