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Wer nicht dem Idealbild des „sozialistischen Menschen“
entsprach – etwa durch vermeintliche Arbeitsscheu, abweichenden Lebensstil oder
politische Haltung – wurde zum Staatsfeind erklärt.


Medien, Behörden und Justiz prägten das Bild „asozialer Elemente“ als Gefahr für Ordnung, Arbeitsproduktivität und kollektive Moral. „Erziehung durch Arbeit“ zeigt die politisch und ideologisch motivierte Kriminalisierung mit Hilfe des „Asozialenparagrafen“. Die vage Definition „asozialen Verhaltens“ im Gesetz machte den Paragrafen 249 bei der Strafverfolgung vielfältig einsetzbar.


Dies zeigen die Lebenswege der vierzehn in der Ausstellung porträtierten Frauen und Männer. Die Bandbreite der Betroffenen reicht vom Punker bis zur Prostituierten, vom Ausreiseantragsteller bis zum Oppositionellen. Das rigide Vorgehen des SED-Regimes produzierte „asoziale Staatsfeinde“ in großer Zahl: Zwischen 1969 und 1989 erfolgten rund 146.000 Verurteilungen nach Paragraf 249, davon 125.600 mit Freiheitsentzug. Viele der Betroffenen hätten Hilfe benötigt, wurden stattdessen aber kriminalisiert.

Wer nach Paragraf 249 strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurde, erfuhr Stigmatisierung und Ausgrenzung über die Haftzeit hinaus. Eine strafrechtliche Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung wegen einer Verurteilung nach Paragraf 249 erhalten Betroffene bis heute nur im Einzelfall.  


Der Besuch kann für Jugendliche ab 14 Jahrem empohlen werden.
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