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Vermittlungsbedingungen der Berlin Tourismus Marketing GmbH

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Die Berlin Tourismus Marketing GmbH, nachfolgend "BTM" genannt, vermittelt namens und für Rechnung touristischer Dienstleister nachfolgende Leistungen. Bis auf die Vermittlung erbringt die BTM insoweit keine eigene Leistung. Der Vertrag über die jeweils gebuchte Leistung kommt einzig zwischen Ihnen, nachfolgend "Auftraggeber/Kunden" genannt, und dem touristischen Leistungsträger zustande. Die BTM tritt im Rahmen der Vermittlungstätigkeit auch nicht als Reiseveranstalter auf sondern steht lediglich über den Vermittlungsauftrag mit dem Auftraggeber/Kunden in Beziehung.

1. Übernachtungsleistungen

1.1. Buchung: Die BTM bietet im Namen der Leistungsträger über ihr Reservierungssystem Zimmer an. Die BTM, das Reisebüro oder die BTM-Partneragentur prüfen, ob das vom Auftraggeber gewünschte Zimmer im System verfügbar ist. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald dem Auftraggeber die Buchungsnummer von der BTM oder vom Reisebüro mitgeteilt wurde. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, das/die reservierte(n) Zimmer für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Auftraggeber Schadenersatz zu gewähren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Zimmerpreis für die Vertragsdauer zu entrichten.

1.2. Zahlungsbedingungen: Der Auftraggeber zahlt das Entgelt für das/die von ihm gebuchte(n) Zimmer im gebuchten Beherbergungsbetrieb. Bei Reisebürobuchungen zahlt der Auftraggeber im Reisebüro. Das Reisebüro überweist den fälligen Betrag, abzüglich der vereinbarten Vermittlerprovision, direkt an das Hotel. Eventuelle Ansprüche sind ausschließlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb geltend zu machen. Für die Vermittlung durch die BTM kann eine Vermittlungsgebühr vom Auftraggeber erhoben werden.

1.3. Anreise nach 18.00 Uhr: Die gebuchten Zimmer werden vom Beherbergungsbetrieb am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb zu verständigen, wenn die Anreise voraussichtlich nach 18.00 Uhr erfolgen wird. Im Falle von garantierten Buchungen (An- oder Vorauszahlung bzw. Angabe einer Kreditkarte) werden die gebuchten Zimmer auch über 18.00 Uhr hinaus bis zur Anreise des Auftraggebers freigehalten. Dasselbe gilt bei Buchungen, die erst am Anreisetag aber nach 18.00 Uhr erfolgen.

1.4. Umbuchungen: Änderungen der Reservierung der Unterkunft oder der Person des Reisenden gelten als Umbuchungen, die gegen eine Gebühr von pauschal 15 € pro Buchung vorgenommen werden können. Umbuchungen, die zu einer verkürzten Aufenthaltsdauer führen, gelten als Stornierung nach den Regelungen gemäß der Ziffer 1.5.

1.5. Rücktritt vom Vertrag/Stornierung: Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung gegenüber der BTM oder dem Reisebüro vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt kurzfristig - ab zwei Tage vor Anreise - muss der Rücktritt vom Auftraggeber zusätzlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb direkt erklärt werden. Kostenlose Stornierungen sind, unabhängig vom Buchungsdatum, bis 18.00 Uhr am Vortag der Anreise möglich. Das Hotel hat die Möglichkeit, dem Kunden innerhalb von 48h nach Eingang der BTM-Buchungsbestätigung eigene Stornierungsbedingungen zukommen zu lassen. Unabhängig davon hat der Kunde nach Erhalt dieser Bedingungen das Recht, innerhalb von 24h, nicht jedoch nach 18.00 des Vortages der Anreise, die Reservierung kostenfrei zu stornieren. Bei kurzfristigen Buchungen mit Anreise innerhalb von 3 Tagen nach Buchungsdatum hat das Hotel die Möglichkeit, dem Kunden unmittelbar nach Erhalt der BTM-Buchungsbestätigung eigene Stornierungsbedingungen zukommen zu lassen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar nach Erhalt dieser Bedingungen, nicht jedoch nach 18.00 des Vortages der Anreise, das Recht, die Reservierung kostenfrei zu stornieren. Wird eine Buchung am Anreisetag oder nach 18.00 am Vortag vom Kunden storniert, so wird die BTM versuchen, die freigewordenen Zimmer anderweitig zu vermitteln. Sollte eine Wiedervermittlung nicht gelingen, ist das Hotel berechtigt, vom Kunden Schadensersatz wegen Nichterfüllung einzufordern. Die zu erhebenden Stornierungsgebühren belaufen sich auf maximal 80% des Zimmerpreises für die erste Nacht. Es bleibt dem Beherbergungsbetrieb unbenommen, bei einer Buchung über mehrere Nächte weitergehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Auftraggeber zu verlangen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die durch die Stornierung freigewordenen Zimmer nicht anderweitig weitervermittelt werden konnten.

1.6. Nichtanreisen: Im Fall von unangekündigtem Nichtanreisen ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach dem Anreisedatum eine No-Show-Rechnung an den Auftraggeber zu stellen. Die erhobenen No-Show-Gebühren belaufen sich auf maximal 80% des Zimmerpreises für die erste Nacht. Es bleibt dem Beherbergungsbetrieb unbenommen, bei einer Buchung über mehrere Nächte weitergehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Auftraggeber zu verlangen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die durch die Nichtanreise freigewordenen Zimmer nicht anderweitig vermittelt werden konnten.

1.7. Sonstige Kosten bei Rücktritt vom Vertrag/Stornierung und Nichtanreisen: Bei Rücktritt vom Vertrag/Stornierung und Nichtanreisen wird darüber hinaus gegenüber der BTM ein angemessener Ersatz für den geleisteten Aufwand in Form eines pauschalierten Anspruchs von Rücktrittgebühren in Höhe von 15 € pro Buchung fällig.

1.8. Gruppenbuchungen: Für Gruppenbuchungen ab 8 Zimmer/ 16 Personen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Die Angebotserstellung erfolgt kostenlos. Sollte innerhalb der genannten Fristen keine Rückmeldung erfolgen, wird für den geleisteten Aufwand von der BTM eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die von der BTM als Vermittler gegenüber Reisebüros und sonstigen Vermittlern angebotenen Preise verstehen sich als Nettopreise.

2. Eintrittskarten/Veranstaltungstickets

Eintrittskarten/Veranstaltungstickets werden angeboten, soweit Kontingente verfügbar sind. Bei Nichtverfügbarkeit besteht kein Anspruch auf Vermittlung. Dies bezieht sich auch auf Eintrittskarten bzw. Gutscheine/Voucher für Stadtrundfahrten. Bei Gutscheinen/Vouchern, die gegen ein Ticket beim Veranstalter eingelöst werden können, richtet sich die Verfügbarkeit der Leistung nach den Bedingungen des Veranstalters. Für alle Ticketbuchungen fällt eine Versandkostenpauschale/Bearbeitungsgebühr an.

2.1. Buchung, Bezahlung und Kartenübermittlung: Als Aufschläge auf den Grundpreis werden Vorverkaufsgebühren und - bei Buchungen über Systemanbieter - Systemgebühren erhoben. Nach erfolgter Buchung, Belastung des Auftraggeber-Kontos mit dem Gesamtbetrag per Kreditkarte bzw. per elektronischer Lastschrift, werden dem Auftraggeber die Eintrittskarten bzw. Gutscheine/Voucher zugesandt. Eine Buchung kommt erst mit dem fristgemäßen Zahlungseingang bei der BTM zustande. Das Risiko für Verzögerungen auf dem Bank- oder Versandweg trägt in jedem Fall der Auftraggeber. Bei kurzfristigen Buchungen kann eine Abholung der Eintrittskarten in den Berlin Infostores der BTM oder die Hinterlegung im Hotel in Berlin vereinbart werden. Für vom Auftraggeber nicht fristgemäß abgeholte Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Erstattung.

2.2. Buchungen für Gruppen ab 16 Personen: Bei Buchungsanfragen für Gruppen erhält der Auftraggeber ein Angebot, das Gruppenkonditionen und Zahlungsziel ausweist. Erfolgt auf das Angebot der BTM innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung des Auftraggebers, kann für den geleisteten Aufwand von der BTM eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

2.3. Rücktritt vom Vertrag/Stornierung: Umtausch und Rückgabe sind ausgeschlossen, soweit die Veranstaltung nicht aus einem Grunde ausfällt, der der Sphäre des Leistungsträgers zuzurechnen ist.

2.4. Print@Home-Tickets: Die Übermittlung der bestellten Tickets im Print@Home Verfahren erfolgt direkt beim Kunden durch Ausdruck des elektronisch an den Kunden versendeten Tickets. Der Kunde ist bezüglich des von ihm bestellten Tickets zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung berechtigt, nur ein Druckexemplar anzufertigen. Er ist nicht berechtigt, das ausgedruckte Ticket zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern. Ein unbefugt vervielfältigtes oder unbefugt weiter verkauftes Print@Home Ticket berechtigt nicht zum Besuch der Veranstaltung. Der einmalig verwertbare Barcode auf dem Ticket wird am Veranstaltungsort elektronisch durch den Barcode-Scanner entwertet. Es ist daher ausgeschlossen, dass sich weitere Personen - z.B. durch Vervielfältigung des Barcodes - mit demselben Barcode Zugang zu der Veranstaltung verschaffen können. Weder der Veranstalter noch die BTM tragen die Verantwortung, wenn durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch des Print@Home Tickets Unannehmlichkeiten und/oder Schäden verursacht werden. Das Print@Home Ticket ist wie herkömmliche Tickets an einem sicheren Ort, um einem Missbrauch vorzubeugen, aufzubewahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Print@Home Tickets tragen weder der Veranstalter noch die BTM Verantwortung und leisten keinen Ersatz. Der Weiterverkauf an Dritte ist bei im Print@Home Verfahren erworbenen Tickets ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist verantwortlich dafür, das Ticket vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Erfolgt eine Vervielfältigung des Tickets durch Dritte, so geht der Schaden zu Lasten des Kunden. Dieser Schaden kann darin bestehen, dass der Kunde keinen Zutritt zu der Veranstaltung mit seinem Originalticket erhält.

3. Gästeführer

Die BTM vermittelt Leistungen städtischer Gästeführer, wie Stadtrundfahrten oder Stadtrundgänge. Diese Leistungen sind, soweit mit dem Gästeführer keine andere Vereinbarung getroffen wurde, im Voraus in bar vor Ort an den Gästeführer zu entgelten. Das jeweilige Honorar des Gästeführers beinhaltet nicht Aufwendungen für Eintrittskarten und sonstige anlässlich des Rundgangs, der Rundfahrt notwendig anfallende Gebühren. Die gebuchte Leistung kann kostenlos bis maximal 72 Stunden vor dem Leistungstag storniert werden. Bei kurzfristigen Stornierungen innerhalb von 72 Stunden vor dem Leistungstag bleibt der Kunde zur Zahlung in voller Höhe verpflichtet. Der Gästeführer ist verpflichtet höchstens 30 Minuten am vereinbarten Ort auf den Kunden zu warten. Etwaige Wartezeiten werden von der vereinbarten Leistungszeit in Abzug gebracht.

4. Busvermittlung

Die BTM vermittelt im Namen der Leistungsträger Busse und andere Transportmittel. Die BTM unterbreitet dem Auftraggeber ein individuelles Angebot im Namen des Leistungsträgers. Erfolgt auf das Angebot der BTM innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung des Auftraggebers, kann für den geleisteten Aufwand von der BTM eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Eine Änderung oder Stornierung ist der BTM und dem gebuchten Leistungsträger schriftlich mitzuteilen. Für Änderungen oder Stornierungen von gebuchten Leistungen kann von der BTM eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Darüber hinaus gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.

5. Vermittlung von Reisepauschalen

Die BTM vermittelt Pauschalreisen dritter Leistungsträger im Namen und für Rechnung des entsprechend benannten Reiseveranstalters. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertragsschluss erfolgt mit Übermittlung der Bestätigung/Rechnung des Reiseveranstalters. Es gelten die jeweiligen Reisebedingungen des Veranstalters die dem Kunden mit der Buchungsanfrage übermittelt werden.

6. Sonstige Leistungen

Bei der Vermittlung sonstiger Leistungen erhält der Auftraggeber von der BTM oder direkt vom Leistungsträger eine Reservierungsbestätigung mit dem zu entrichtenden Rechnungsbetrag und der Angabe der Zahlungsmodalitäten. Eine Buchung kommt erst mit dem fristgemäßen Zahlungseingang beim Leistungsträger zustande. Es gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.

7. Haftung

Die BTM ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der touristischen Dienstleistung, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung ein. Die BTM haftet nicht für Nicht- oder Schlechtleistung hinsichtlich des vermittelten Vertrages. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die BTM haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz. Die BTM haftet nicht für Verschulden, welches nicht ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnen ist.

8. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Vermittlungsleistungen der BTM und für Angebote, welche die BTM ausdrücklich im eigenen Namen und für eigene Rechnung gegenüber dem Kunden erbringt. Gerichtsstand ist Berlin.

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